Erwähnenswert finde ich einen kleinen Flyer, der wie folgt Konsequenzen ausräumt:
Es ist unser grundlegendes Recht zu demonstrieren!Das ist nicht korrekt: Schüler haben keinen Arbeitsvertrag mit der Schule oder dem Bildungsministerium und somit kein Streikrecht. Nachlesen kann man das im Grundgesetz, Artikel 9 Absatz 3. Dort wird von "Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" geredet. Da Schüler in der Schule nichts im wirtschaftlichen Sinne in der Schule erwirtschaften, fallen sie nicht unter das Streikrecht (so lege ich das zumindest aus).
Bei Teilnahme an der Demonstration entfällt die Anwesenheitspflicht
(auch wenn die Lehrkräfte etwas anderes
behaupten!)!
Darüberhinaus wussten recht wenige Schüler worum es ging. Für die meisten war der Streik eine Gelegenheit zum Schulschwänzen.
Die, die wussten worum es ging blieben jedoch in der Schule.
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